Gemeinsame Pressemitteilung mit der KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche zum Gesetzentwurf zur Neuregelung des § 218 StGB.
Debatte heute, am 5. Dezember 2024, im Bundestag
Haltern, München, Berlin, den 5. Dezember 2024
Der Verein Frauenwürde e.V. und die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche begrüßen und unterstützen den Gesetzentwurf von Abgeordneten des Bundestages zur Neuregelung des § 218 StGB.
Zur Beratung und Abstimmung dieses Gesetzentwurfes fordern wir alle Abgeordneten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, aus deren Reihen der Gesetzentwurf eingebracht wurde, sowie die Abgeordneten der CDU auf, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Damit würden sie die seit Jahrhunderten bestehende Diskriminierung von Frauen, die sich in einer großen Not- und Konfliktsituation für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, beenden.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Abschaffung der seit mehr als 150 Jahren bestehenden Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen, betrifft die gesellschaftliche, rechtliche und gesundheitliche Realität vieler Menschen, insbesondere Frauen, in Deutschland. Die geplante Entkriminalisierung des Abbruchs kann die sehr persönliche und schwierige Entscheidung in einer Konfliktsituation erleichtern, ohne moralische oder rechtliche Verurteilung.
Gleichzeitig ist es wichtig, die umfassende Beratung und Unterstützung von Schwangeren in Not-und Konfliktsituationen weiterhin zu gewährleisten. Unter der Prämisse, dass nur die Frau entscheiden kann und soll, ob sie ihre Schwangerschaft fortführt, ist eine ergebnisoffene Beratung ein Angebot, das fast alle Klientinnen als positiv und hilfreich erleben – das ist die Erfahrung der Mitarbeiter*innen in den Beratungsstellen der Frauenwürde Ortsvereine.
Die Beibehaltung der zeitliche Begrenzung für einen Abbruch bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche ist angemessen, zumal der Wegfall der Wartefrist nach der Beratung und die vorgesehene Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen sicher eine emotionale Entlastung sind.
Weitere wichtige Schritte, die durch die gesetzliche Reform möglicherweise erleichtert werden, wären Maßnahmen, die ungewollte Schwangerschaften vermeiden, wie umfassende Aufklärung, kostenfreier Zugang zu Verhütungsmitteln sowie soziale Unterstützung für Schwangere und Familien.
Ein Nebeneffekt des Wegfalls des § 218 StGB und damit der Strafbarkeit von Schwangerschafts-abbrüchen könnte sein, dass die Stigmatisierung der medizinischen Leistung beendet wird und dass die Ausbildung von Medizinier*innen auch diesen Bereich der Gesundheitsvorsorge umfasst.
Pressekontakt:
Frauenwürde e.V.
Annegret Laakmann, Tel.: 02364-5588, E-Mail: laakmann@nrw.frauenwuerde.de
Anne Böning, Tel.: 02621/5711, Mobil: 01786381518, E-Mail: anne.boening@googlemail.com
Wir sind Kirche Bundesteam
Susanne Ludewig, Tel.: 0561-281205, 01731592216, E-Mail: ludewig@wir-sind-kirche.de
Christian Weisner, Tel.: 0172 518 40 82, E-Mail: presse@wir-sind-kirche.de